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Schweinehaltung in Österreich: Ab 2034 ist Schluss mit Vollspaltenböden

Das neue Tierschutzgesetz bringt tiefgreifende Änderungen für die Schweinehaltung – mit klaren Fristen und Ausnahmen für betroffene Betriebe.

Tierschutzgesetz: Änderungen treten ab Juni 2025 in Kraft

Der Nationalrat beschließt kommende Woche die Reform des österreichischen Tierschutzgesetzes. Die neue Regelung soll mit 1. Juni 2025 in Kraft treten und betrifft vor allem die Schweinehaltung. Ziel ist eine tiergerechtere Haltung, verbunden mit klaren gesetzlichen Vorgaben und einer gestaffelten Übergangsregelung.

Neubauten seit 2023 nur noch mit strukturierter Bucht erlaubt

Bereits seit dem 1. Jänner 2023 ist der Bau neuer oder umgebauter Schweineställe mit unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne definierte Funktionsbereiche untersagt. Stattdessen müssen künftig folgende Standards erfüllt werden:

Mehr Platz für die Tiere

Strukturierte Buchten mit getrennten Funktionsbereichen (Fressen, Ruhen, Koten)

Klimatisierte Ställe zur Verbesserung des Tierwohls

Zusätzliches Beschäftigungsmaterial, um das natürliche Verhalten der Tiere zu fördern

Diese Vorgaben gelten sowohl für Neu- als auch für Umbauten und sollen langfristig für mehr Tierwohl sorgen.

Vollspaltenböden nur noch bis 2034 erlaubt

Der nächste große Einschnitt folgt mit 1. Juni 2034: Ab diesem Stichtag ist die Haltung von Schweinen auf herkömmlichen Vollspaltenböden nicht mehr zulässig. Die Landwirtschaft erhält damit eine Übergangsfrist von neun Jahren, um bestehende Ställe anzupassen oder neu zu bauen. Diese Frist soll eine planbare und wirtschaftlich tragbare Umstellung ermöglichen.

Härtefallregelung für Investoren der letzten Jahre

Für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und Ende 2022 in neue Stallanlagen mit Vollspaltenböden investiert haben, sieht das Gesetz eine gesonderte Regelung vor: Je nach Fertigstellungsdatum gilt eine verlängerte Übergangsfrist von bis zu 16 Jahren. Damit läuft die Frist für diese Betriebe bis spätestens 2040. Diese sogenannte Härtefallregelung betrifft laut Schätzungen rund 170 Betriebe in Österreich. Voraussetzung ist jedoch eine formelle Meldung bis spätestens 31. Dezember 2027.

Übersicht der Übergangsfristen:

Betriebsart Fristende Voraussetzung
Alle übrigen Schweinehaltungsbetriebe 1. Juni 2034 Umstellung auf neue Haltungssysteme
Betriebe mit Investitionen (06/2018–12/2022) max. bis 2040 Meldung bis 31.12.2027 erforderlich

Was bedeutet das für die Praxis?

Mit der Reform stehen viele Betriebe vor großen baulichen und finanziellen Herausforderungen. Gleichzeitig eröffnen sich neue Perspektiven für artgerechte Schweinehaltung und mögliche Förderungen im Zuge der Umstellung. Das Landwirtschaftsministerium plant begleitende Maßnahmen zur Unterstützung der Betriebe, Details dazu werden in den kommenden Monaten erwartet.

Kommentar aus der Branche

Die Reaktionen innerhalb der Branche fallen gemischt aus. Während Tierschutzorganisationen die Neuregelung als längst überfälligen Schritt feiern, sorgen sich LandwirtInnen um die Finanzierung der Umstellungen. Die Landwirtschaftskammer fordert daher umfassende Unterstützungsprogramme und eine faire Ausgestaltung der Übergangsphasen.

Ausblick

Mit dem neuen Gesetz nimmt Österreich im EU-Vergleich eine Vorreiterrolle beim Ausstieg aus der Vollspaltenbodenhaltung ein. Die nächsten Jahre werden entscheidend dafür sein, wie erfolgreich dieser Wandel für Betriebe und Tiere umgesetzt werden kann.

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